Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sparte: Alltagshilfe, Stand: 12/2022, gültig ab: 01.01.2023
§1 Geltungsbereich
Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen/Verträge zwischen der EmC2 Attila Landgrafe, Sparte: Alltagshilfe, Inhaber Attila Landgrafe, Sitz in Waldstraße 5, 95032 Hof – im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt und den leistungsbeziehenden Kundinnen und Kunden, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt.
§2 Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung der mit dem AG vereinbarten Dienstleistungen durch den AN bzw. dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
§3 Leistungsumfang
Umfang und Inhalt der Leistungen werden im Angebot definiert. Mit der Unterzeichnung des Angebotes durch den AG kommt ein(e) verbindliche(r) Vereinbarung/Vertrag zustande.
Änderungen von Umfang und Inhalt der Leistungen können jederzeit vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Kurzfristige mündliche Änderungen der vereinbarten Leistung können in Ausnahmefällen mündlich mit einem/-r vom AN dafür autorisierten Mitarbeiter/-in besprochen werden.
Nach Maßgabe der fachlichen Notwendigkeit sowie wirtschaftlicher Synergien legt der AN die Mitarbeiter/-innen fest, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen eingesetzt bzw. dem AG zur Verfügung gestellt werden.
§4 Pflichten zur Mitwirkung des AG
Der AG erklärt sich bereit, den AN bzw. die Mitarbeiter/-innen des AN bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Hierzu gehört u.a.:
• Gewähren des Zutritts zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort
• Bereitstellung der benötigten Arbeitsmittel
• Information zu besonderen Gegebenheiten, die beachtet werden sollen
• Sicherheitsvorkehrungen im Arbeitsumfeld um Mitarbeiter/-innen des AN vor Gefahren, Unfällen oder gesundheitlichen Schäden zu schützen (u.a. Hinweis zu ansteckenden Krankheiten im Haushalt)
§5 Vergütung
Grundlage für die Vergütung der vom AN erbrachten Leistungen ist das unterzeichnete Angebot sowie die jeweils aktuelle Preisübersicht des AN. Sollte es zu Preisänderungen kommen, werden diese dem AG vier Wochen im Voraus mitgeteilt.
§6 Zahlungsbedingungen
Pflegeversicherungsleistungen können bei gesetzlichen Krankenkassen auf Wunsch des AG direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Abtretungserklärung.
Für AG, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, erfolgt die Rechnungslegung direkt an den AG. Die Einreichung der Rechnung muss hier selbst bei der Krankenkasse erfolgen.
Ist der AG Selbstzahler, erfolgt die Rechnungslegung in jedem Fall ebenfalls direkt an den AG.
Eine Rechnungsstellung des AN erfolgt grundsätzlich monatlich. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungslegung fällig.
Überfällige Zahlungen werden angemahnt. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 4,00 € fällig.
Wir empfehlen dem AG die Erteilung einer Einzugsermächtigung an den AN. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Erbrachte Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch des AG hinausgehen bzw. deren Kosten nicht von der Kranken-/Pflegeversicherung übernommen werden, werden dem AG in Rechnung gestellt und sind von diesem zu bezahlen.
§7 Beschwerdemanagement
Die Leistungen des AN gelten als auftragskonform erledigt bzw. abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich (tagesaktuell) nach erbrachter Leistung den AN schriftlich oder telefonisch informiert. Für eine sachgerechte Beurteilung, inwieweit ein berechtigter Mangel vorliegt ist es erforderlich, dass für die Beschwerde zugrunde liegende Beanstandungen konkret definiert werden.
Mitarbeiter/-innen sind angehalten Probleme bei der Leistungserbringung an den AN mitzuteilen.
§8 Haftung
Die Haftung des AN richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der AG ist verpflichtet, zu durch Mitarbeiter/-innen verursachten Schäden den AN unverzüglich zu informieren. Die Information hat tagesaktuell zu erfolgen (außerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail). Die Haftung des AN entfällt bei später gemeldeten Schäden.
Für Schäden, die nachweislich durch die durch Mitarbeiter/-innen des AN bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten verursacht wurden, haftet der AN. Eine ausreichende Versicherung ist vorhanden.
Für Arbeitsmaterial/Geräte, die bei sachgerechter Nutzung durch Verschleiß oder altersbedingt kaputt gehen, ist eine Haftung ausgeschlossen.
§9 Terminabsagen/Änderungen
Änderungen/Absagen von Terminen/Buchungen sind möglich, müssen dem AN jedoch mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin mitgeteilt werden. Für Absagen/Änderungen, die uns kurzfristiger mitgeteilt werden, stellen wir eine Ausfallgebühr von pauschal 19,00 € an den AG privat in Rechnung.
Bei Mitarbeiterausfällen des AN informiert dieser den AG umgehend und kommuniziert nach Möglichkeit einen entsprechenden Ausweichtermin. Der AG ist berechtigt, einen Ersatzmitarbeiter zu stellen. Dies gilt auch, wenn sich der dem Kunden zugewiesene Mitarbeiter im Urlaub befindet.
Bei Kürzungen der vereinbarten Terminzeit (Teilabsagen) behält sich der AN vor, die ursprünglich für den Termin vereinbarte Zeit in Rechnung zu stellen.
§10 Planungshoheit
Der AN ist bestrebt, Wünsche des AG nach einem bestimmten Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Planungshoheit obliegt in jedem Fall dem AN.
§11 Beratung
Der AN unterstützt den AG auf Wunsch bei der Beantragung eventueller Kranken-/Pflegeversicherungsleistungen im Rahmen einer fachlichen Beratung / eines Erstberatungsgespräches.
§12 Datenschutz
Der AN benutzt die Kundendaten des AG ausschließlich zum Zweck der Abwicklung und Abrechnung der erbrachten Leistungen. Die jeweils aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen werden berücksichtigt bzw. eingehalten.
Die Mitarbeiter/-innen des sind AN über die geltenden Datenschutzbestimmungen informiert und zur Einhaltung verpflichtet.
§13 Kündigung
Es besteht keine Vertragslaufzeit. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. AG und AN können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ohne Angabe von Gründen kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
§14 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AN.
§1 Geltungsbereich
Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen/Verträge zwischen der EmC2 Attila Landgrafe, Sparte: Alltagshilfe, Inhaber Attila Landgrafe, Sitz in Waldstraße 5, 95032 Hof – im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt und den leistungsbeziehenden Kundinnen und Kunden, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt.
§2 Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung der mit dem AG vereinbarten Dienstleistungen durch den AN bzw. dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
§3 Leistungsumfang
Umfang und Inhalt der Leistungen werden im Angebot definiert. Mit der Unterzeichnung des Angebotes durch den AG kommt ein(e) verbindliche(r) Vereinbarung/Vertrag zustande.
Änderungen von Umfang und Inhalt der Leistungen können jederzeit vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Kurzfristige mündliche Änderungen der vereinbarten Leistung können in Ausnahmefällen mündlich mit einem/-r vom AN dafür autorisierten Mitarbeiter/-in besprochen werden.
Nach Maßgabe der fachlichen Notwendigkeit sowie wirtschaftlicher Synergien legt der AN die Mitarbeiter/-innen fest, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen eingesetzt bzw. dem AG zur Verfügung gestellt werden.
§4 Pflichten zur Mitwirkung des AG
Der AG erklärt sich bereit, den AN bzw. die Mitarbeiter/-innen des AN bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Hierzu gehört u.a.:
• Gewähren des Zutritts zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort
• Bereitstellung der benötigten Arbeitsmittel
• Information zu besonderen Gegebenheiten, die beachtet werden sollen
• Sicherheitsvorkehrungen im Arbeitsumfeld um Mitarbeiter/-innen des AN vor Gefahren, Unfällen oder gesundheitlichen Schäden zu schützen (u.a. Hinweis zu ansteckenden Krankheiten im Haushalt)
§5 Vergütung
Grundlage für die Vergütung der vom AN erbrachten Leistungen ist das unterzeichnete Angebot sowie die jeweils aktuelle Preisübersicht des AN. Sollte es zu Preisänderungen kommen, werden diese dem AG vier Wochen im Voraus mitgeteilt.
§6 Zahlungsbedingungen
Pflegeversicherungsleistungen können bei gesetzlichen Krankenkassen auf Wunsch des AG direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Abtretungserklärung.
Für AG, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, erfolgt die Rechnungslegung direkt an den AG. Die Einreichung der Rechnung muss hier selbst bei der Krankenkasse erfolgen.
Ist der AG Selbstzahler, erfolgt die Rechnungslegung in jedem Fall ebenfalls direkt an den AG.
Eine Rechnungsstellung des AN erfolgt grundsätzlich monatlich. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungslegung fällig.
Überfällige Zahlungen werden angemahnt. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 4,00 € fällig.
Wir empfehlen dem AG die Erteilung einer Einzugsermächtigung an den AN. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Erbrachte Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch des AG hinausgehen bzw. deren Kosten nicht von der Kranken-/Pflegeversicherung übernommen werden, werden dem AG in Rechnung gestellt und sind von diesem zu bezahlen.
§7 Beschwerdemanagement
Die Leistungen des AN gelten als auftragskonform erledigt bzw. abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich (tagesaktuell) nach erbrachter Leistung den AN schriftlich oder telefonisch informiert. Für eine sachgerechte Beurteilung, inwieweit ein berechtigter Mangel vorliegt ist es erforderlich, dass für die Beschwerde zugrunde liegende Beanstandungen konkret definiert werden.
Mitarbeiter/-innen sind angehalten Probleme bei der Leistungserbringung an den AN mitzuteilen.
§8 Haftung
Die Haftung des AN richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der AG ist verpflichtet, zu durch Mitarbeiter/-innen verursachten Schäden den AN unverzüglich zu informieren. Die Information hat tagesaktuell zu erfolgen (außerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail). Die Haftung des AN entfällt bei später gemeldeten Schäden.
Für Schäden, die nachweislich durch die durch Mitarbeiter/-innen des AN bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten verursacht wurden, haftet der AN. Eine ausreichende Versicherung ist vorhanden.
Für Arbeitsmaterial/Geräte, die bei sachgerechter Nutzung durch Verschleiß oder altersbedingt kaputt gehen, ist eine Haftung ausgeschlossen.
§9 Terminabsagen/Änderungen
Änderungen/Absagen von Terminen/Buchungen sind möglich, müssen dem AN jedoch mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin mitgeteilt werden. Für Absagen/Änderungen, die uns kurzfristiger mitgeteilt werden, stellen wir eine Ausfallgebühr von pauschal 19,00 € an den AG privat in Rechnung.
Bei Mitarbeiterausfällen des AN informiert dieser den AG umgehend und kommuniziert nach Möglichkeit einen entsprechenden Ausweichtermin. Der AG ist berechtigt, einen Ersatzmitarbeiter zu stellen. Dies gilt auch, wenn sich der dem Kunden zugewiesene Mitarbeiter im Urlaub befindet.
Bei Kürzungen der vereinbarten Terminzeit (Teilabsagen) behält sich der AN vor, die ursprünglich für den Termin vereinbarte Zeit in Rechnung zu stellen.
§10 Planungshoheit
Der AN ist bestrebt, Wünsche des AG nach einem bestimmten Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Planungshoheit obliegt in jedem Fall dem AN.
§11 Beratung
Der AN unterstützt den AG auf Wunsch bei der Beantragung eventueller Kranken-/Pflegeversicherungsleistungen im Rahmen einer fachlichen Beratung / eines Erstberatungsgespräches.
§12 Datenschutz
Der AN benutzt die Kundendaten des AG ausschließlich zum Zweck der Abwicklung und Abrechnung der erbrachten Leistungen. Die jeweils aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen werden berücksichtigt bzw. eingehalten.
Die Mitarbeiter/-innen des sind AN über die geltenden Datenschutzbestimmungen informiert und zur Einhaltung verpflichtet.
§13 Kündigung
Es besteht keine Vertragslaufzeit. Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. AG und AN können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ohne Angabe von Gründen kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
§14 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des AN.